Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend AVB) regeln die Grundsätze für den Abschluss von Kaufverträgen über Waren, deren Verkäufer die Darko Steel Group Sp. z o.o. mit Sitz in Sosnowiec, ul. Wojska Polskiego 8, 41-208 Sosnowiec, NIP: 6443580117, REGON: 527475146, KRS: 0001081207 ist.
Die AVB sind integraler Bestandteil aller von der Darko Steel Group sp. z o.o. abgeschlossenen Kaufverträge, einschließlich der Verträge, die in Form einer schriftlichen Bestellung abgeschlossen werden, die dem kaufenden Unternehmen angeboten wird. Die Parteien schließen die Anwendung anderer Vertragsmuster des Käufers aus.
Die AVB werden dem Käufer vor Vertragsabschluss schriftlich am Sitz der Darko Steel Group Sp. Z o.o. oder auf der Website https://darko-steel.pl/ zur Verfügung gestellt.
Die AVB sind eine vertragliche Regelung, die die Parteien im vollen Umfang des Warenverkaufs bindet. Die in diesen AVB enthaltenen Bestimmungen können nur schriftlich geändert werden, andernfalls sind sie nichtig. Der Abschluss eines separaten Kaufvertrags schließt die Anwendung dieser AVB nur in dem Umfang aus, in dem er abweichende Regelungen enthält.
Abweichende Vereinbarungen zwischen den Parteien, die schriftlich vereinbart und bestätigt wurden, haben Vorrang vor den Bestimmungen der AVB.
Die in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen verwendeten Begriffe bedeuten:
Verkäufer - Darko Steel Group Sp. z o.o. mit Sitz in Sosnowiec, ul. Wojska Polskiego 8, 41-208 Sosnowiec, NIP: 6443580117, REGON: 527475146, KRS: 0001081207
Käufer - eine juristische Person, eine Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit und eine natürliche Person, die eine gewerbliche Tätigkeit ausübt.
Zahlungsfrist - der Tag, an dem die Zahlung für die Ware fällig wird.
Ware - bewegliche Sachen, Dienstleistungen, Waren, die im Rahmen eines Kaufvertrags zwischen dem Verkäufer und dem Käufer verkauft werden sollen.
Handelsinformation - ein Verkaufsvorschlag des Verkäufers an einen potenziellen Käufer, der mindestens den Gegenstand des Angebots und den Preis angibt, dessen übrige Bedingungen sich aus diesen AVB ergeben. Handelsinformationen stellen kein Handelsangebot im Sinne von Art. 66 des Bürgerlichen Gesetzbuches dar.
Auftragsbestätigung - ein Angebot zum Kauf von Produkten im Sinne von Art. 66 des Bürgerlichen Gesetzbuches, das von einem bevollmächtigten Vertreter des Käufers schriftlich eingereicht wird und mindestens Folgendes enthält: den Namen des bestellten Produkts, die Menge, die für die Ausstellung einer Mehrwertsteuerrechnung erforderlichen Daten des Käufers und Firmendaten, Kontakt-Teleadressdaten, Art, Datum und Ort der Abholung der bestellten Produkte.
&2. VERTRAGSABSCHLUSS
Die Bedingung für den wirksamen Abschluss eines Kaufvertrags ist die schriftliche Annahme der Auftragsbestätigung des Verkäufers durch einen bevollmächtigten Vertreter des Käufers. Dies bedeutet auch die Annahme und Zustimmung zu den AVB des Verkäufers. Der Kaufvertrag kann nur schriftlich oder in dokumentarischer Form geändert oder ergänzt werden, andernfalls ist er nichtig.
Erfolgt innerhalb von 2 Werktagen keine schriftliche Annahme der Auftragsbestätigung des Verkäufers durch den Käufer, so gilt dies als Auftragserteilung und Zustimmung zur Ausführung auf der Grundlage der in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen.
Auf schriftlichen Antrag des Käufers ist eine Änderung eines bereits geschlossenen Vertrags möglich, sofern der Verkäufer den Änderungen zustimmt. Wenn die bisherige Ausführung des Vertrags Kosten für den Verkäufer verursacht hat, werden dem Käufer diese Kosten in voller Höhe sowie alle zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der Änderung des ursprünglichen Auftrags in der vom Verkäufer angegebenen Höhe in Rechnung gestellt.
Das in der Auftragsbestätigung genannte Lieferdatum ist als Richtwert zu verstehen.
Der in der Auftragsbestätigung angegebene Auftragswert umfasst nur den Wert der bestellten Ware. Er beinhaltet nicht die Kosten für besondere Transportsicherungen, Stillstandszeiten, die nicht auf vom Verkäufer zu vertretende Gründe zurückzuführen sind, die Gewährleistung des Zugangs zum Entladeort usw. Diese zusätzlichen Kosten werden dem Käufer nach ihrem Anfall vorgelegt und in der Verkaufsrechnung berücksichtigt.
Der Käufer erklärt, dass jede Person, die per E-Mail aus den E-Mail-Postfächern des Käufers korrespondiert, befugt ist, Willenserklärungen in seinem Namen und zu seinen Gunsten abzugeben, einschließlich des Abschlusses des Vertrags, seiner Änderungen und Ergänzungen sowie der Erteilung einer Vollmacht zur Abholung des Vertragsgegenstandes.
&3. PREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Der Preis für die Ware wird jeweils in der Auftragsbestätigung festgelegt.
Die vom Verkäufer angegebenen Preise sind immer Nettopreise, zu denen die Mehrwertsteuer nach den am Tag der Rechnungsstellung geltenden Sätzen hinzugerechnet wird.
Der Käufer verpflichtet sich, den sich aus der Rechnung ergebenden Preis zuzüglich Mehrwertsteuer innerhalb der in dieser Rechnung angegebenen Frist zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, für jeden Verzugstag gesetzliche Zinsen zu berechnen.
Als Zahlungstag gilt der Tag des Zahlungseingangs auf dem auf der Rechnung angegebenen Bankkonto des Verkäufers.
Der Verkäufer hat das Recht, die Ausführung erteilter Aufträge bei Zahlungsverzug auszusetzen, bis der Käufer alle fälligen Forderungen einschließlich Zinsen beglichen hat.
Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, erfolgt die Zahlung für die bestellte Ware ohne Abzüge und Verrechnungen gegenseitiger Forderungen.
Die Einreichung einer Reklamation entbindet den Käufer nicht von der Verpflichtung, die Ware innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen.
Der Käufer ermächtigt den Verkäufer, eine Mehrwertsteuerrechnung ohne die Unterschrift der zur Entgegennahme berechtigten Person im Namen des Käufers auszustellen und Rechnungen elektronisch an die angegebene E-Mail-Adresse des Käufers zu übermitteln.
Die Kosten für das Beladen der Ware trägt der Verkäufer, die Kosten für das Entladen trägt der Käufer, insbesondere die Verzögerung beim Entladen trotz Benachrichtigung durch den Verkäufer, unabhängig von den vereinbarten Lieferbedingungen.
&4. RÜCKTRITT VOM VERTRAG
Die Stornierung eines Auftrags durch den Käufer ist nur in Ausnahmefällen nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung der Stornierungsbedingungen mit dem Verkäufer zulässig. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, dem Käufer die tatsächlich entstandenen Kosten bis zum Zeitpunkt der Auftragsstornierung in Rechnung zu stellen, die bis zu 30 % des Auftragswertes betragen können.
Übersteigt der Schaden 30 % des Auftragswertes, kann der Verkäufer nach allgemeinen Grundsätzen eine ergänzende Entschädigung verlangen.
Der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
Der Käufer verweigert die Annahme der Ware.
Die finanzielle Situation des Käufers verschlechtert sich oder es liegen Gründe für die Eröffnung eines Insolvenz- oder Restrukturierungsverfahrens im Unternehmen des Käufers vor, der Käufer liquidiert sein Unternehmen oder es wird ein Pfändungsbeschluss für das Vermögen des Käufers erlassen. Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich schriftlich über das Eintreten der oben genannten Umstände zu informieren.
Der Käufer begleicht die fälligen Forderungen des Verkäufers nicht fristgerecht.
Aus Gründen, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen und die das Unternehmen betreffen, von dem er Waren bezieht, kann der Verkäufer den Vertrag ganz oder teilweise nicht fristgerecht erfüllen.
Der Rücktritt vom Vertrag im Falle der in Punkt 2 genannten Umstände kann innerhalb von 45 Tagen ab dem Datum des Grundes, der den Rücktritt rechtfertigt, erfolgen. Eine Rücktrittserklärung vom Vertrag bedarf der Schriftform mit Angabe des Rücktrittsgrundes. Die Parteien erklären gemeinsam, dass der Rücktritt vom Vertrag durch eine der Parteien nur den nicht erfüllten Teil des Vertrags betrifft, d. h. er betrifft nur den Rest der nicht erfüllten Leistung. Im Falle der Ausübung des Rücktrittsrechts durch den Verkäufer haftet der Verkäufer nicht für die Nichterfüllung des Vertrags.
Wenn die Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch den Verkäufer auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, hat der Käufer keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder nicht fristgerechter Erfüllung des Vertrags.
&5. HAFTUNG
Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Käufer vom Verkäufer auf den Käufer über.
Die Haftung des Verkäufers für die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung des Vertrags ist auf den tatsächlichen Schaden beschränkt, der durch vorsätzliches Verschulden verursacht wurde und in unmittelbarer, vorhersehbarer und direkter Folge der Handlung oder Unterlassung des Verkäufers steht, und ist auf den Nettowert des Auftrags begrenzt. In keinem Fall umfasst sie indirekte Schäden, Schäden in Form von entgangenem Gewinn, Verarbeitungskosten und Produktionsausfällen. Jede weitere Haftung des Verkäufers ist, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen, ausgeschlossen.
Der Verkäufer ist von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit der nicht fristgerechten Erfüllung des Vertrags befreit, wenn der Grund darin liegt, dass sein Lieferant oder Subunternehmer die Lieferung oder Leistung nicht fristgerecht erbracht hat.
Der Verkäufer haftet nicht für die Nichterfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag, einschließlich der nicht fristgerechten Erfüllung, im Falle höherer Gewalt, die die Parteien als jedes außergewöhnliche äußere Ereignis betrachten, das nicht vorhersehbar oder verhinderbar war, und insbesondere: Naturkatastrophen, Brände, Streiks, staatliche Ein- und Ausfuhrverbote, Kriege und andere Ursachen, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen. Die Partei, die sich in einer Situation höherer Gewalt befindet, ist verpflichtet, die andere Partei unverzüglich über das Eintreten höherer Gewalt zu informieren.
&6. WARENLIEFERUNG
Der Käufer verpflichtet sich, die Ware bei der Abholung auf Menge, Übereinstimmung mit dem Kaufvertrag und auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.
Die vorbehaltlose Annahme des Warenannahmedokuments (WZ) gilt als Bestätigung der Übereinstimmung der Ware mit dem Kaufvertrag.
Alle vom Verkäufer zur Verfügung gestellten Zertifikate, Bescheinigungen, Konformitätsbescheinigungen oder andere Dokumente, die die Qualität der Ware, ihre Parameter und technischen Eigenschaften belegen, stellen keine Bestätigung der darin enthaltenen Daten durch den Verkäufer dar. Die zur Verfügung gestellten Dokumente sind lediglich Informationen des Verkäufers, dass die Ware gemäß der Erklärung des Herstellers nach den in den Dokumenten angegebenen Kriterien hergestellt wurde.
Für Waren, die als zweite Wahl / Überwalzung eingestuft sind, haftet der Verkäufer nicht, auch wenn technische Unterlagen dazu zur Verfügung gestellt werden.
Der Verkäufer bestimmt das Datum der Warenabholung. Holt der Käufer die Ware nicht innerhalb der vom Verkäufer angegebenen Frist ab oder bestätigt er nach Benachrichtigung durch den Verkäufer über die Absicht, die Ware zu versenden, nicht die Bereitschaft zur Abholung innerhalb der vom Verkäufer angegebenen Frist, so ist der Verkäufer nach eigenem Ermessen berechtigt:
Schriftlich ein neues Versanddatum anzugeben, oder
Eine Rechnung über den Verkauf der Ware auszustellen, oder
Die Ware auf alleinige Kosten und Gefahr des Käufers zu lagern und dem Käufer Lagerkosten in Höhe einer Pauschale von 2 % des Bruttowertes der gelagerten Ware gemäß dem Preis aus dem abgeschlossenen Kaufvertrag für jeden angefangenen Lagermonat, gerechnet ab dem ersten Tag des Abholverzugs, in Rechnung zu stellen, oder
Die Ware zur Verschrottung zu bestimmen und vom Käufer die Zahlung des um den vom Verkäufer bestimmten Schrottwert geminderten Preises zu verlangen – wenn der Verzug des Käufers länger als 30 Tage andauert, oder
Die Ware an einen anderen Kunden zu verkaufen und dem Käufer die Differenz zwischen dem von diesem Kunden erhaltenen Preis und dem im Vertrag mit dem Käufer für die Ware vereinbarten Preis in Rechnung zu stellen.
Der Verkäufer behält sich vor, dass das Gewicht der gelieferten Ware für eine bestimmte Auftragsposition um +/-20 % von den im Kaufvertrag angegebenen Mengen abweichen kann, was auf die vom Hersteller vorgesehene Mengentoleranz zurückzuführen ist. Die Lieferung von Waren in einer Menge innerhalb der oben genannten Toleranz gilt als ordnungsgemäße Erfüllung des Kaufvertrags durch den Verkäufer, und der Käufer ist verpflichtet, die Ware anzunehmen und die tatsächlich gelieferte Menge zu bezahlen.
Bei Verkäufen, die nach tatsächlichem Gewicht abgerechnet werden, wird zur Bestimmung der Vertragserfüllung und ihrer Abrechnung die Gewichtsmessung der Ware gemäß den Angaben des im WZ-Dokument angegebenen Gewichts herangezogen.
Das in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferdatum ist nur ein Schätzwert und kann sich aufgrund von Faktoren, die außerhalb der Kontrolle des Verkäufers liegen, ändern. In einer solchen Situation wird der Verkäufer den Käufer unverzüglich über das voraussichtliche neue Lieferdatum informieren.
Das Fehlen von zur Warenannahme befugten Personen, das den Verkäufer daran hindert, den Auftragsgegenstand innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, oder die Verweigerung der Annahme, entbindet den Verkäufer von Schadensersatzansprüchen. In einem solchen Fall kann der Verkäufer dem Käufer die Kosten für Transport, Lagerung, zusätzliches Be- und Entladen in Rechnung stellen.
Der Käufer verpflichtet sich:
den Verkäufer unverzüglich per E-Mail oder Telefon über alle tatsächlichen und rechtlichen Umstände zu informieren, die die Ausführung des Auftrags beeinträchtigen könnten,
für angemessene, sichere und hygienische Entladebedingungen und eine für die Abholung des Auftragsgegenstandes am Lieferort verantwortliche Person während der gesamten Wartezeit auf den Auftrag zu sorgen.
Den ordnungsgemäßen Zustand der Zufahrtswege, die ungehinderte und ungestörte Ein- und Ausfahrt zum Lieferort der Ware zu gewährleisten. Bei Zeit-, Zonen- oder Tonnagebeschränkungen im LKW-Verkehr ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer Genehmigungen für LKW zur Einfahrt in die verbotene Zone zu erteilen. Kommt der Käufer der oben genannten Verpflichtung nicht nach, haftet der Verkäufer nicht für Verzögerungen bei der Vertragserfüllung, und der Käufer trägt die dadurch entstandenen Kosten, einschließlich der Kosten für diesen Transport sowie für zusätzliches Be- und Entladen.
&7. MÄNGELHAFTUNG, REKLAMATIONEN
Material zweiter Wahl / Überwalzung kann Mängel in Bezug auf geltende Normen und Standards aufweisen, insbesondere:
fehlende oder unvollständige Kennzeichnung/Etikettierung, der Verkäufer ist nicht für vorhandene Kennzeichnungen/Etikettierungen verantwortlich,
Unterschiede in der chemischen Zusammensetzung, Struktur und den mechanischen und betrieblichen Eigenschaften (Schweißbarkeit, Härtbarkeit, Lieferzustand, Fließlinien, Eignung für Beschichtungen),
Alle Mengenreklamationen und Qualitätsreklamationen bezüglich sichtbarer Mängel können vom Käufer nur bei Abholung oder Lieferung der Ware beim Verkäufer gemeldet werden. Darüber hinaus erfordern sie einen Vermerk des Käufers auf dem WZ-Dokument, der vom Fahrer, der die Lieferung durchgeführt hat, unterzeichnet werden muss.
Versteckte Mängel der Ware, d. h. Mängel, die der Käufer bei Abholung oder Lieferung bei gebührender Sorgfalt nicht feststellen konnte, hat der Käufer dem Verkäufer spätestens 7 Tage nach Feststellung des Mangels, jedoch nicht später als 14 Tage nach Lieferung der Ware, mitzuteilen.
Eine Reklamation erfordert die Angabe von Daten, die eine eindeutige Identifizierung der Herkunft der Ware vom Verkäufer ermöglichen, Menge, Reklamationsgrund (Mängelbeschreibung), Rechnungsnummer und -datum sowie WZ-Dokument, Adresse des Lagerortes der Ware und Vorlage von Unterlagen, die die Ansprüche begründen, einschließlich eines Fotos des Etiketts, Aufklebers, Anhängers und Fotos, die die Mangelhaftigkeit jeder reklamierten Ware dokumentieren.
Eine Reklamation kann zugestellt werden:
per E-Mail an:
per Fax an die Nummer:
per Einschreiben an den Firmensitz,
persönlich am Firmensitz abgegeben
Der Verkäufer wird die Reklamation so schnell wie möglich bearbeiten, unter Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen, jedoch nicht später als 30 Tage nach ihrem Eingang, mit der Maßgabe, dass die Reklamationsbearbeitungsfrist um die Wartezeit auf die Ergebnisse der Warenprüfung und die Einholung von Informationen oder Unterlagen vom Hersteller verlängert werden kann.
Die Nichteinhaltung der Reklamationsfristen, der Form oder des Inhalts der in den Absätzen 3 - 5 beschriebenen Reklamation berechtigt den Verkäufer, die Reklamation wegen des Verlusts der Gewährleistungsrechte abzulehnen, unabhängig von der Zusicherung der Leistungserbringung der Ware gemäß Vertrag und Dokumentation.
Der Käufer ist verpflichtet, die reklamierte Ware ordnungsgemäß zu sichern, einschließlich gegen Zerstörung und die Bildung von Korrosion oder anderen Oberflächenfehlern, und dem Verkäufer die Besichtigung der reklamierten Ware in einer Weise zu ermöglichen, die eine eindeutige Identifizierung der Ware, die Entnahme von Proben und die Durchführung technischer Prüfungen ermöglicht, sowie alle für die Durchführung der Besichtigung und die Feststellung der Begründetheit der Reklamation erforderlichen Bedingungen zu gewährleisten, unter Androhung des Verlusts von Gewährleistungsansprüchen.
Alle Prüfungen der Ware gehen zu Lasten des Käufers. Der Verkäufer erstattet dem Käufer die entstandenen Kosten, wenn die Prüfungen die Mangelhaftigkeit der Ware ergeben, vorausgesetzt, sie wurden zuvor mit dem Verkäufer in dokumentarischer Form vereinbart, andernfalls sind sie nichtig.
Im Falle einer unbegründeten Reklamation gehen alle Kosten ihrer Überprüfung, einschließlich der Kosten für die Arbeit der Mitarbeiter des Verkäufers und ihrer Reise, zu Lasten des Käufers.
Wird die Reklamation als begründet anerkannt, kann der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung innerhalb der mit dem Käufer vereinbarten Frist die fehlende Warenmenge liefern oder die mangelhafte Ware ersetzen/reparieren, vom Vertrag zurücktreten oder dem Käufer den entsprechenden Teil der Vergütung zurückerstatten. Die Entscheidung hierüber trifft der Verkäufer unter Berücksichtigung der Art des festgestellten Mangels an der Ware.
Die Rücksendung mangelhafter Ware erfolgt an dem Ort, an dem sich die mangelhafte Ware befindet und der in der beim Verkäufer eingereichten Reklamation angegeben ist. Der Käufer ist verpflichtet, auf eigene Kosten die mangelhafte Ware für die Verladung und Abholung durch den Verkäufer vorzubereiten, die mangelhafte Ware zu verladen und die an ihrer Stelle gelieferte Ware zu entladen. Ist die zurückgesandte Ware beschädigt, verschmutzt, mit Rost oder anderen nach dem Verkauf aufgetretenen Oberflächenfehlern behaftet oder ist ihre eindeutige Identifizierung nicht möglich, kann der Verkäufer die Annahme verweigern. In dieser Situation verliert der Käufer die Gewährleistungsrechte und der Verkäufer kann eine bereits angenommene Reklamation zurückziehen oder die Annahme der Reklamation aufrechterhalten und dem Käufer die Kosten für die Beseitigung der vorgenannten Mängel in Rechnung stellen.
Der Verkäufer hat das Recht, die Gewährleistungsansprüche des Käufers zurückzuhalten, bis der Käufer alle ausstehenden Verpflichtungen beglichen hat.
Der Verkäufer haftet nicht für die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung des Vertrags, wenn:
Der Käufer den Mangel der Ware zum Zeitpunkt ihrer Lieferung kannte oder ihn bei der Lieferung hätte bemerken können,
Die Ware ohne Absprache mit dem Verkäufer weiterverkauft, repariert wurde,
Die Ware in irgendeiner Weise eingebaut, montiert, verarbeitet wurde,
Mängel an der Ware infolge unsachgemäßer Lagerung, einschließlich unzureichendem Schutz vor Korrosion, Erosion oder anderen Oberflächenfehlern, aufgetreten sind.
Mängel im Zusammenhang mit der unsachgemäßen Ausführung der Ware durch den Hersteller aufgetreten sind.
In solchen Fällen ist die Gewährleistung ausgeschlossen.
Die Haftung des Verkäufers aus Gewährleistung ist in jedem Fall auf den Wert des mangelhaften Teils der Ware beschränkt. Außer der in diesen AVB beschriebenen Gewährleistung gewährt der Verkäufer dem Käufer keine weiteren Garantien und haftet dem Käufer gegenüber nicht für Mängel der Ware aus irgendeinem anderen Grund. Die Haftung des Verkäufers aus Gewährleistung für Sachmängel ist ausgeschlossen.
Bei zweiter Wahl und Überwalzung ist die Haftung des Verkäufers aus Gewährleistung oder mangelhafter Erfüllung der Verpflichtung ausgeschlossen. Der Verkäufer garantiert nicht die Eignung von Waren zweiter Wahl für bestimmte Zwecke, die analogen vollwertigen Waren entsprechen, insbesondere die Eignung zum dauerhaften Einbau in Bauwerke oder deren Teile. Das Risiko der Verwendung der vertragsgegenständlichen Ware liegt allein beim Käufer. Als mangelhaft verkaufte Ware – zweite Wahl und Überwalzung – unterliegt nicht der Rückgabe und Qualitätsreklamation.
&8. SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN
Gemäß Art. 13 Abs. 1 der allgemeinen Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten vom 27. April 2016 informiere ich, dass:
Der Administrator Ihrer personenbezogenen Daten ist die Darko Steel Group Sp. Z o.o. mit Sitz in Sosnowiec, ul. Wojska Polskiego 8, 41-208 Sosnowiec, NIP: 7343497274, REGON 369079501.
Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zweck des Vertragsabschlusses oder zur Durchführung von Maßnahmen vor Vertragsabschluss verarbeitet.
Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sind Unternehmen und staatliche Institutionen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, abgeschlossenen Verträgen und Mitarbeiter des Unternehmens.
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an ein Drittland/eine internationale Organisation übermittelt.
Ihre personenbezogenen Daten werden für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum zuzüglich der Archivierungsfrist gespeichert.
Sie haben das Recht auf Zugang zu Ihren Daten und das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit, das Recht auf Widerspruch, das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen, ohne die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung vor deren Widerruf erfolgten Verarbeitung zu berühren (sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht);
Sie haben das Recht, eine Beschwerde bei der PUODO einzulegen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen die Bestimmungen der allgemeinen Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten vom 27. April 2016 verstößt;
Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten ist eine vertragliche, freiwillige Bedingung, jedoch führt die Nichtbereitstellung von Daten zur Unmöglichkeit des Abschlusses und der Durchführung des Vertrags.
Ihre Daten werden nicht automatisiert verarbeitet.
&9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
In Angelegenheiten, die nicht durch den Vertrag oder die AVB geregelt sind, gelten die Bestimmungen des polnischen Rechts, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Alle Verträge zwischen den Parteien unterliegen dem polnischen Recht. Die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf und der damit zusammenhängenden Normen des Völkerrechts ist ausgeschlossen.
Die Parteien vereinbaren, dass unter anderem Erklärungen, Anträge, Mitteilungen und Informationen, die per E-Mail übermittelt werden, als vom Käufer an den Verkäufer innerhalb der angegebenen Frist zugestellt gelten, wenn ihr Inhalt innerhalb dieser Frist beim Verkäufer eingegangen ist, was durch eine Nachrichtendisplay-Benachrichtigung oder eine Nachrichtenempfangsbestätigung bestätigt wird.
Der Verkäufer und der Käufer werden sich bemühen, alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung der von diesen Bedingungen erfassten Verträge entstehen, gütlich beizulegen.
Im Falle der Unmöglichkeit einer gütlichen Beilegung werden alle Streitigkeiten, die sich direkt oder indirekt aus diesen Vorschriften ergeben, von den für den Sitz des Verkäufers örtlich zuständigen ordentlichen Gerichten entschieden. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, eine Klage auch bei dem für den Käufer zuständigen Gericht einzureichen.
Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für die unsachgemäße oder rechtswidrige Verwendung von Waren oder an den Waren angebrachten Marken durch den Käufer.
Die Parteien vereinbaren, dass, wenn eine Partei die Annahme eines Schreibens verweigert, das Schreiben am Tag der Verweigerung seiner Annahme durch die Partei als zugestellt gilt.
Die Bestimmungen der AVB schließen die Rechte und Ansprüche des Verkäufers gegenüber dem Käufer, die sich aus gesetzlichen Bestimmungen ergeben können, insbesondere das Recht auf Schadensersatz nach allgemeinen Grundsätzen, in keiner Weise aus oder beschränken sie.
Jede Partei verpflichtet sich, die andere Partei unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, insbesondere über Änderungen der in den Dokumenten enthaltenen Daten, einschließlich:
Änderung der Sitzadresse,
Eröffnung eines Insolvenz- oder Restrukturierungsverfahrens sowie die Gründe, die die Eröffnung eines solchen Verfahrens rechtfertigen;
Änderung des Rechtsstatus und des Namens;
Änderung der personellen Zusammensetzung der zur Abholung von Waren und Dienstleistungen sowie von Mehrwertsteuerrechnungen berechtigten Personen
zur Auftragserteilung berechtigte Personen
Im Falle der Nichtmitteilung der Änderung an die andere Partei verpflichtet sich die zur Mitteilung verpflichtete Partei, alle Kosten zu tragen, die der uninformierten Partei aufgrund veralteter Informationen entstehen. Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass das Fehlen von Informationen über Änderungen zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen an unbefugte Personen führen kann, in welchem Fall davon ausgegangen wird, dass die Waren oder Dienstleistungen von einer im Namen des Käufers handelnden Person abgeholt wurden.